Territoriale Lieferbeschränkungen

Territoriale Lieferbeschränkungen (englisch: Territorial Supply Constraints, kurz TSCs) sind Praktiken großer Hersteller, die Handelspartnern verbieten, Produkte zwischen EU-Ländern zu verkaufen. Dadurch sollen künstlich hohe Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten aufrechterhalten werden.

Definition

Territoriale Lieferbeschränkungen sind von großen Herstellern oder Lieferanten auferlegte Beschränkungen, die es Einzelhändlern, Großhändlern oder anderen Geschäftspartnern sehr schwer oder unmöglich machen, Produkte in einem europäischen Mitgliedstaat zu kaufen und in einen anderen weiterzuverkaufen. 1

Diese Praktiken halten künstlich unterschiedliche Preise zwischen EU-Mitgliedstaaten aufrecht und werden daher auch als Ursache des sogenannten „Österreich-Aufschlags“ diskutiert, bei dem österreichische Einzelhändler für identische Produkte deutlich höhere Einkaufspreise zahlen als ihre deutschen Kollegen. 2 3

Rechtliche Grundlagen

Die Bekämpfung territorialer Lieferbeschränkungen basiert auf mehreren rechtlichen Säulen. Im Kartellrecht der Europäischen Union regelt Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Untersagung von Wettbewerbsbeschränkungen und Kartellen. Die Wettbewerbsregeln der EU schützen den innereuropäischen Handel vor Beschränkungen durch Absprachen oder Machtmissbrauch und haben zum Ziel, einen gemeinsamen Markt mit unverfälschtem Wettbewerb zu errichten. 4

Darüber hinaus trat die EU-Geoblocking-Verordnung (EU-Verordnung 2018/302) im Dezember 2018 in Kraft. Sie untersagt Diskriminierungen von Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder des Ortes ihrer Niederlassung beim Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt. 5 Diese Verordnung verbietet insbesondere ungerechtfertigte Zugangsbeschränkungen zu Online-Plattformen und unterschiedliche Preise oder Verkaufsbedingungen, die nicht objektiv begründbar sind. 6

Formen und praktische Beispiele

Territoriale Lieferbeschränkungen können vielfältige Formen annehmen. Eine häufige Variante ist die exklusive Territoriumszuweisung: Hersteller weisen bestimmten Handelspartnern einzelne oder begrenzte Regionen zu, in denen diese ausschließlich tätig sein dürfen, und untersagen ihnen damit aktive Verkäufe in anderen Gebieten. 7

Ein prominentes reales Beispiel ist der Fall Mondelēz. Der weltweit größte Hersteller von Schokolade- und Keksprodukten (bekannt durch Marken wie Toblerone, Oreo und TUC) wurde 2024 zu einer Geldbuße in Höhe von 337,5 Millionen Euro verurteilt, weil das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbrauchte und Großhändler davon abhielt, Produkte in andere Mitgliedstaaten zu exportieren. 8 Der Getränkekonzern AB InBev, die weltgrößte Brauereigruppe, musste bereits 2019 eine Strafe von 200 Millionen Euro zahlen; ebenfalls wegen rechtswidriger Lieferbeschränkungen im EU-Binnenmarkt. 9

Auswirkungen auf Handel und Verbraucher

Die Auswirkungen territorialer Lieferbeschränkungen sind erheblich. Laut einer EU-Studie könnten europäische Verbraucher durch die Abschaffung dieser Praktiken bis zu 14 Milliarden Euro jährlich sparen. 2

In Österreich führen territoriale Beschränkungen dazu, dass Einzelhändler für identische Produkte bis zu 60 Prozent höhere Beschaffungspreise zahlen als ihre Kollegen in Deutschland. Ein Preisunterschied, der an die Verbraucher weitergegeben wird. Besonders problematisch ist, dass diese Beschränkungen den Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt verzerren. Sie ermöglichen es internationalen Produzenten, Produkte in unterschiedlichen Märkten zu unterschiedlichen Preisen anzubieten, ohne dass Handelspartner durch grenzüberschreitende Arbitrage (Ausnutzung von Preisunterschieden) dieser Preisstrategie entgegentreten können. 3 9

Regulatorische Herausforderungen und Reformen

Nicht alle Formen territorialer Beschränkungen sind nach geltendem Kartellrecht verboten. Dies ist besonders problematisch bei Herstellern, die zwar erhebliche Marktmacht besitzen, aber nicht als „marktbeherrschend“ im kartellrechtlichen Sinne eingestuft werden. 13

Im Mai 2024 forderten Vertreter aus sieben EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Slowakei und Tschechien) den Competitiveness Council der EU auf, sich mit unfairen B2B-Praktiken (Business-to-Business-Praktiken) zu befassen, die Geschäftspartner diskriminieren. 7

Die EU-Kommission kündigte an, bis Ende 2026 Instrumente zur Bekämpfung ungerechtfertigter territorialer Lieferbeschränkungen erarbeiten zu wollen, um auch solche Praktiken zu erfassen, die über die bisherigen wettbewerbsrechtlichen Regelungen hinausgehen. 1

Quellenverzeichnis

  1. Handelsverband ↩︎
  2. Wirtschaftsnachrichten ↩︎
  3. kür Newsmagazin ↩︎
  4. Gabler Wirtschaftslexikon ↩︎
  5. Rat der Europäischen Union ↩︎
  6. Kanzlei Oppenhoff ↩︎
  7. Schulte Rechtsanwälte ↩︎
  8. Bundesverband Kooperierender Mittelstand ↩︎
  9. LOGISTIK express ↩︎
  10. Wirtschaftsnachrichten ↩︎
  11. kür Newsmagazin ↩︎
  12. LOGISTIK express ↩︎
  13. Tiroler Tageszeitung ↩︎
  14. Schulte Rechtsanwälte ↩︎
  15. Handelsverband ↩︎

Zuletzt aktualisiert: 20. Juni 2026